Dieser Workshop gilt als Bildungszeit für Weiterbildungsmaßnahmen. Im Rahmen des Bildungszeitgesetzes des Landes Baden-Württemberg (BzG BW) muss der Antrag auf Bildungsfreistellung spätestens neun Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber / bei der Arbeitgeberin gestellt werden.
Alle Informationen und den Download zum Antragsformular finden Sie unter diesem Link oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/